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13. 11. 2024 - 09:31 Uhr

Gesammelte Werke aus den Archiven

Hansteiner Korrespondenz nach Mühlhausen

Aus: Stadtarchiv Mühlhausen Auszug 10/916, Nr. 3,  Bd. 2

Wegen des beheffteten Claus Rebben haben die von Hanstein sieder jüngsteingeschickter specification 12 Groschen schreibgebuer undtt deren Underthane(n) 13 Groschen bothenlohn ferner Ufgewendett.

Hansteiner Korrespondenz nach Mühlhausen

Aus: Stadtarchiv Mühlhausen Auszug 10/516 Nr. 3, Bd. 2

Edler undt Ehrenvester gebietender lieber Juncker E E sol undt kann Ich undtenig klagentt mit vorhalten wie das mein mittgesell Mosche Jude, in vorgangenen Sommertagen den 16 Julÿ dieses Jahres, petern Kessen burgern in Mulhausen ein Pferd wilchs Kaufmans gutt, vor sechzehen Thalrgrosch verkauft verhandelt hatt derer Keuffer vier Thalr hat angeben, Die andern hindstendig zwelpf Thalr aber gar bemelter Peter auf diesen jtzt vorschienen Michaelis tagk ohn einigen vorzugk aufhahr und Schad nach inhalt derer darüber gegebenen vorsicherung zubezahlen und zuerlegen, verheisen. Die weil aber die genannte bezahlzeit verflossen, auch gedachter Peter mitt der bezahlung seumig und Ich also zur erstattung abgemelter schulden mit vermag zu kommen, und also in weiteren unkost und schaden geführett werde, Als gelangt dennoch an E. E. mein umhtenigs bitten. Es wollen dieselbig E. E. mihr doch an Die Erbarn vorsichtig und wolweisen Hern burgermeister und Raht der stadt Mulhausen ein ymotion schrift mitteilen, das obgenanter Peter Kesse, nachx meldung der gegebenen verscherung, zur schleunigen bezahlung moge angehalten werden und Ich also in weitteren unnottigen Schad… und unkost mitgeführett. Solchs geg E. E. mit schuldigem undthenigem gehorsam zuuerdienen erken Ich mich jederzeitt schuldig und willig E. E. unsgunstige forderung undthenig bittende
Ac… den 4 x wis Anno 79 E E williger und gehorsamer undthan Jeremias Jude wonhaftig zu Walhausen

Hansteiner Korrespondenz nach Mühlhausen

Aus: Stadtarchiv Mühlhausen Auszug 10/516 Nr. 3, Bd 2.

Verzeÿchnuß was ich Untenbenenter wegen dero mir durch Claußen Stellene (?) (Stebbenen ? oder Stellman?) gestolln chuhe an weßten ufgewendet wie unterschiedlich volget:

j thaller mein fraue den Nachfolgern mitgethan

  • 4 (Geldeinheit abgekürzt) zu Erhßhaußen vorehret wirdh (?)
  • 2 (Geldeinheit abgkürzt) vor ein schreÿben an meinen gunstig Junckern Werner von Hanstein geben
  • j thaller 18 (Geldeinheit abgkürzt) die Nachfolger zu Erÿden da der Dieb angetroffen beneben denen welche den Dieb zuverwaren verordnet undt der Chuh auch ich selbsten (?) mmit einem Pferd vorzehret
  • 5 (Geldeinheit abgekürzt) 4 (Kürzel) blasius dem Landt Vogt zu Drungeld geben
  • 4 thaller 8 (Geldeinheit abgekürzt) die dreÿ Nachfolger unndt Ich mit einen pferde zu Mulhaußen von Dinstage biß auff den feytag Nach mitage verzeret
  • 18 (Geldeinheit abgekürzt) zu Kulstet wir 4 Personen mit einen pferde und der Kuh: uf den ruckwege eine Nacht verthann
  • 8 (Geldeinheit abgekürzt) zu Udra des Mittages vorzeret item
  • 8 (Geldeinheit abgekürzt) denn dreÿn in meinen Hauße zuuerdrincken geben
  • 3 (Geldeinheit abgekürzt) dÿsen dreÿen Nachfolgern so von Montage biß auf den Sonnabet uff der volge geweßen vor ihre vorseumnuß (?) geben Mußen
  • 2 (Geldeinheit abgekürzt) von einen briefe ……… Wesenfeldt einen botten zu wagen geben

Summa dießen tupfgewenten Castl. Thuet 11 Thaler 12 (Geldeinheit abgekürzt) 4 (Kürzel) ohne mein eÿgene Vorsennuß undt (oder werdt) d ich ganzer 14 Tage ohne hier sein Mußen

Hanß Kunnkell

Wirrt zu Arenßhauß

Kein Datum angegeben!
Vermutlich 17. Jhrh.

Hansteiner Korrespondenz nach Mühlhausen

Aus: Stadtarchiv Mühlhausen Auszug aus 10/516 Nr. 3, Bd.

Mein freundlich Diennst zuvor Ehrbarer und Wohlweißer besonders guthr Freundt. Demnach mir eur Mitburgen Peter Megger (Meggnr) unser Schmiedt zehenn Taler so ich Ihme hinbeuare auf sein vlaißiges bittens, umb geburliche Vonzinsunge, werge (vorge) Ererbet schuldigk und pflegendt (klagend) ist.
Dieweil ich dann vonn ihme in etzlichen Iharenn keine Zinsse bekommen, konnen. Darzu auch des Geldes Itzo bedurftigk, und lenger nicht entrathen kann.                       Derowegenn ist hiermit ahnn euch mein freundtliches bitten,
Ihr wollet berührtem eurenn mittburgern mit geburlichenn ernst dahin anhalten laßen, das ehr mir angedeuthe zehenn Taler sampt den nachständigenn Zinssen auf zu kommen denn Ostern diesess Iharß ohne Aufenthaldt entrichtenn und bezahlen musse   Euch in diesenn meiner Zuversicht nach …etlichenn erzeigenn daßelbige bin Ich umb euch in gleichenn und sonstenn freunndlichen zuu erdienen (verdienen) willig.
Eure beschrieben      antwordt dannach ich mich zuachten bei zaigenn (zoigenn) bittendr. 

Datum Wahlhausen. den 9. Februari

Kerstenn von Hanstein

Schriftverkehr Mühlhausen - Hanstein (15.05.1584)

Stadtarchiv Mühlhausen 10/S 16 Nr. 3 Bd 2

Zeigen diß (gemeint ist das Schriftstück) hat E. (in) E. (hochwürdiger) Rath zu Mulhauß: vonn Junkher Heinrich von Hanstein. wegenn D Gutwasser, ein schreiben Uberantwort. Sol darauß ermeltten Junkher in wenig Tagen Mundtlichn oder schriftlich beantwort undt vergleichunge getroff(en) werd.
Dat Mulhauß den 15 Meÿ
Ao (15)84

                            Johann Guttwasser
                            ………………..(?)

Schriftverkehr Mühlhausen - Hanstein (08.06.1584)

Aus: Stadtarchiv Mühlhausen 10/ S 16 Nr. 3 Bd 2

Mein freundlich Dienst zuvor Erbare, Achtpare und Wolweiße besonders günstige Herrnn und gechtenn Freunde, Was ich Jungst Sub Dato denn 11. Maÿ, Sowahl vor der Zeit zue zweÿen unterschiedlichenn mahlenn, Wege der Schulden, dahrmit wir D. Johann Guttwasser Eurn mittburger, vorhafften, Ahnn euch geschrieben und Ihnenn zur Bezahlung Ahnhinvÿsenn gebehtenn p. Ist euch ohne zweiffel noch     ur   (?) bargl. Wiewoll Ich mich nuhnn vorsehenn gehabt, Es wurde vohnn euch Exofficio unnd aus Eregenden (?) Ampt, beÿ gedachtern Doctor, Die Ernste Ahnschaffung (?) beschenn sein Dahrmit ich vahnn Ihme der Verpflichtenn 33. thallr 8. gl. befriedigen und zue Amten (?) weit (weil?) Clagenn nicht hatt mugenn geuhrsacht werden. So ist ehs Dach :/ Ungeaccht das Erwenter Doctor meinen ? Nehernn Abgenurtigtenn, solcher gestald wir Inliegende Copia außweist ein Recognito mitgebenn unnd zugesteld :/ bißnachero uberalle Zuversicht, unnd unermagenn meiner Langwirigh gehabtenn geuthwillignn geduldt, verpleibenn p.

Weill ich aber mit dem Doctor gahr keines weges Inn Lengeren stilstandt stehenn kann, Sandern vahnn Ihme (Ihmne?) Endlichenn Bezalt sein Wiell p.
Als ist hinreich ? und zum uberfl (Im Rand geschrieben!) ahnn euch mein freundliches unnd vleißiges bi (Rand geschrieben!) Dem vielermeltenn Doctorn, Nochmahln (Rand!) mit Ernst Ufzuerlegenn, das ehr mir (nur 3) beÿ bi (Randgeschrieben!) Zeÿgernn mein Schuldigk geld ahme Ureÿ (Rand!) umbtreÿbenn, oder ufziehenn gewißlichenn uberschicken, unnd dadurch Claglos ma (Rand!) Muge p.

Soltt ehs aber Itzo Inn Puncto miht bescheen, Unnd wir die hulffliche Hand durch euch nicht mitgetheildt, So will ich mich hiermit Expresse Erklartt habenn Dennegsten Darruff zue Arrestirenn, unnd zehrenn zulaß:     hue (Rand!) Aber versehenn Ihr merkn? Beÿ Ihme Die var (Rand!) genuge ahn zuordnenn mißenn, Dahrmit ein solches vahr Die handt (hendt?) ……… miht … (Rand!) sein, Sondernn vermeÿ denn Pleÿbenn, undt ich vielmehr
Undt ich vielmehr meiner bezahlunge der 33. Thaller 8. gl. sampt 5. mahl ufgewantenn bothennlohn so so sich uff 25 gl. Erstreckt vahnn Ihnn muge habhafft gemacht werdenn das beschieht Ahnn Ihm selbst Pillich, unnd ich bins umb euch hinwidder Freundlicht zu Dienenn uhrbittigk, und ganzwilligk
Da (Rand!) Steina denn 8 t. Junÿ
Ao (15)84.

                    Heinrich vahnn Hanstein
                        doselbstn

Schriftverkehr Mühlhausen - Hanstein (07.12.1594)

Aus: Stadtarchiv Mühlhausen 10/S16 Nr. 3 Bd 2

Mein freundlich Dienst zuvor Volweißer achtbarer lengst Erbarer Innsonders guter freundt. Vuuerhalten kann ich euch nicht lassen, das ich eurem mmitburger unndt Seigermacherrnn, Jacob Huttener (Futtener) zu Muhlhausen, ungefehrlichenn vor 4 Jharn einen kleinen Seiger welchen Inn die 30 Thaler Kost. Undt etwas kaufelligk gewesen selbstenn zugestellet, denen ehr mir widerumb kegenn Die gebur zurechte zu machen zugesagt. p.

Ob ich mich nuhn woll Versehen, ehr warde demselbigen nachgesetzt berurtenn Seiger zu rechte gemacht und mir wiederumb zuge(n)stahlt habe Ich doch solchen unter mein vielfaltiges Anhaltenn undt Aufgewante Uncostenn vonn ihme nicht wieder bekommen können, besondernn mich mit weitleuffigenn Umbschweiffen bies anhero Darmitt Aufgehaltenn, das ich mich letzlichen ungefehrlichenn vorgangenen Michaëlis selbstenn kegen Muhlhausen begeben, undt vermeinet berurten Seiger widderumb zu bekommen.

Habe Ich gemeltenn Seigermacher Do ich doch Inn denn drittentagk doselbstenn Vorharret, nicht antreffen können.

Derowegen ich Veruhrsacht euch heirinnen zuersuchen p. Diesem nach gelanget hiermit ahnn euch mein freundliches bitten, Ihr Wollenn gedachten eurenn mitburgerrm mit Ernnst dahin anhlaten und weißenn das ich berurtes Seigernn, wiederumb habhafftigk werden moge. Imfall als dann Angezogener Seÿger bestendigk verfertiget, will ich Ihne (?) die gebur was billigk sein wird darum (?) entrichtenn.
Euch hier innen (?) meiner zuuersicht nach hulflichenn zuur zeigen, Dastelbige bin ich umb euch hin (<wirken> aber das Wort über den Rand geschrieben)
Inngleichenn undt sonnstenn freundtlichenn zuuosehn (Rand geschrieben) denn _ _ _ _ _ Eure trostlilche Andwort beÿ        Zeÿern (?) (Zeigern?) bittender

Datum Walhausen, denn     7  ten  Decembis

Anno.p.   94   (wohl 1594 wahrscheinlich)

                        Kerstenn vonn Hanstein .p.

Schriftverkehr Mühlhausen - Hanstein (13.06.1597)

Aus: Stadtarchiv Mühlhausen 10/S 16 Nr. 3 Bd 2

Meinen freundlichen und ganzwilligen Dinst zuvor Ehrenveheste hochgelartte Achtpare und Wolweiße gunstige Hern und gutten freunde, E (in), E(hrwürdigee) hoch. Achtpare und wol grußen kann ich in itziger gelegenheit nach unvormelt nicht sein Lassen, wie das Die Peste dieser umbliggenden sov. Er meiner benachtparten Inger(v)eißen. Und graßiren thutt. Das ich mich besorge, es tlheÿ beÿ mihr entlichen auch nicht werde außenbleiben,
Als ich abe ich uf den Nottfall mitt E. (in), E(würdiger) hoch. achtpare  und wolgunsten, mittburger mitt Nhamen Jorigen Lamberten, gehandelt, Das dem selbign mich seiner behausnge, umb einen Pacht ein viertel Jars In Zuthun mich zugesagt haidt, Als will ich Demnach hiermitt ganz freundlich und Dinstlich gebettenn haben, Do es kann. Das ich gemelts Lamberts seine behausunge beziehen wurde, E. (in) E. (hrwürdiger) hoch. achtpare und wol gunsten euch (auch?) solches vorgenommen und nah (nach?) geben, solhes (solches) bin ich umb dieselbig, nach meinen vormogen freundtlichen und dienstlichen zuvordinen ganz willig und wes (was) ich mich zuvorlaßen E. (uer) E. (hrwürdige) hoch achtpare und wol grußen wo schlichen (?) Antwort bittendn
Dat Walhaußen An der Werra     
den 13 t. Junnÿ Ao (15)97

                            Kersten von Hanstein

Schriftverkehr Mühlhausen - Hanstein (01. o. 07.03.1605)

Aus: Stadtarchiv Mühlhausen 10/S 16 Nr. 3 Bd 2

Unsere freundliche Dienste zuuohrne Ehrenveste wohllgelartte, Ehrbare undt Hochweisse gunstige guette freunde.
Daß Ihr uff frischer Handthaffter Tehtt(?) zur Sterke der justitien, undt andren dero = gleichen zum exemplanischen abschewe (?), den Dieb Claus Reben, Von Kefferhaussern zur gefengklicher Hafft, uff der unsserigen Zuhalten bringen, auch die Vorfollger so wohll den Diebstall guettlichen uff unssers Vetternn Werner von Hansteins Vorschrifft wieder passiren undt fellgen Lassenn seindt wir freundtlich dankbar,
Dieweil dan wie (wir) euch albereitt uber Vor veruigunge nihtt gerne mit dem gefangenen ferners Molestiren (Molnstiren), Sondren wie billigk euch endtheben        Alss seindt wir gleichwohl vorstendigett daß (s) er, Claws Rebe solches woll (mall) mehr getrieben, so er in unsseren gerichten darinnen er zimklichen woll bekandt, begangen haben soltte, Darmitt nuhn, weill andere Unsseres gerichts Untterthanen fast mitt in solche sachen gezogen werden wollen,
Derowegen zur erforschung der warheit, auch
Zuerpfarung weittleufftiges

Kosten, so herrunss, wann sie zursammen untter Augen, uff eins oder das anderen Negiren gestaldt, nachbleiben Undt der h(e)rocess(?) gegen Ihme dem gefangenen schleunigk auss gefurett werden (worden) mochtte p.
Alss gelangtt an euch unsser no(a)chmaliges freundtliches Undt nachbarliches Pitten euch so weitt zue(r) bewilligen, ermeltten lieb, unss uff einen gewonlichen Revers oder Receso (?) ohn beschwertt folgen zue Lassenn auch ein(?)     Vottell             dasselbigen zue schicken soll solches gebuirlichen Ratificiren Auch dermassen gegen Ihne den gefangenen weitters nihtt, alss wass Clarens rechtens, der geb     nir(?) Vorfharen, auch dahin geschehen werden, Daß sich Die heren, oder die ihren verwantten viell weniger einiger Mensch derhalb er sich Jehtt was   nahteÿllige(s) ob alzatt (?) will zuuersehen ha (e) ben sollen, Unss auch einen  Terminum zue ablangung auch an welchem ortte undt wess die Kosten seindt, pre
fio---(?) ernennen,
Wan nuhn unsser suchen der Billig =

=keit nihtt zue wieder, wollen wir unss derhalb keiner abscheglichen andtwordt versehen, undt seindt es umb die Herren in derogleichenn Undt anderen fällen Hinwiederumb zuordiniren altzeitt gantz willigk Datum am
1. (oder)    7. Martÿ. Anno 1605

                        Alle von Hanstein

(Dieser Brief ist in den Fotokopien des Stadtarchivs Mühlhausen versehentlich falsch geordnet und so getrennt worden!)

Schriftverkehr Mühlhausen - Hanstein (21.03.1605)

Aus: Stadtarchiv Mühlhausen 10/S16 Nr. 3 Bd 2

Unser freundliche(r) Dienste zuvor Edler und Erenvester freundlicher lieber Vetter Schwager, gefatter und besonders guter freundtt.
Eurer Unterm Dato das 15 ten Junis wegen das behe(a)ffteten Clauß Rebben an unß und unsere Vettern die sämbtliche von Hanstein gethanes wieder, andwortlichs schreiben, haben wir empfangenn, Und darauß abla(e)sende Vernehmen Welchige, stalt ihr zwar zufrieden das ewere Underthanen des gefangenen bruder Undfreunde Vors(?) ihnen den (m) behe(a)ffteten sich solchermassen, wie ein Erben Sach Und Welchweiser Rath der Stad Muhlhaussen sich Unlangsten jegen (gegen) Unsern abgefertigten Dessen vernehmen lassen auch wir euch desselb in Jungstem Unsern endwortlichen schreiben zu erkennen geben mit hangebender trew  Und gelobnis in burgeschafft einlassen darbeÿ euch auch erbietten thut was sie also (?) Von sich Reden und zusagen, und demselben sicht nachkohmen wurden sie uff ansuchen, Jederzeit der gebur zu rechte angehalten werden sollten, Dieserwegen aber ewern schrifftlichen Consens Von euch zu geben und solches Unter ewerer hand(?) und Siegell zubewilligen, euch bedengklich Ve(o)rfallen thue(n) sambt angehengten eweren abermahligen freundlichen bitten und suchen

Soviell nur dehnen Von Wolgemelten Rathe jegen (gegen) Unsern abgefertigten angetzogenen eweren schrifftlichen Consens belangen thut, hielten wirsß Unseres einfalts fafur, euch ohnnachteiligk sein (?) kondte, denselben Von euch zu gebenn, Wie (Wir) aber dahinen, So seind wir Unsers theils mit gethanen eweren erbietten endlich zu wieder Stellenn es dahin und mehr volgemeltten Rathe anheim erehr die Urpfede Versiegeln solle, Jedoch aber daß die aufgelauffen uncosten deren specification C. So euch nehermals zugeschickt werden sollen, aber auß Versehen Verbleiben ihr einliegend zu befinden (?), Unß Und Unserern Underthanen Vor das (des) gefangenen erledigung erstellet, die wie die Von Hanstein die Urpfede zuforderst zulesen bekohmen darmit wir Unsß darausß zuersehen, ob dieselb (diesalb) uns auch anzu-  nehmen stehen einige, Will dem nach beÿ mehr volerventenn Rathe dieses zu suchen (?) Und Zuvernehmen sein, ob Vorgedachtes ewer Jegen (gegen) Unsß gethanes erbietten beÿ Ihrer Eren (?): hoch Und Wolgelahrt: Auch Erber gl.  C. wie wiesß dafur achten wol bescha(e)hen können.

Statt finden Und angenohmen werden wolle, darbey wird dan woll geschen lassen können das wolberurten Rathe diese unsere resolution eröfnet werde, wie auch ohne dieselb, unsers Versehens, die relaxation (retaxation) des gefangenen nicht geschehen virdett. Dasselb wir auch dehme zu freundlicher=dienst ertzeÿgung jederzeit geflissenn, hinwieder Unvermeld nicht lassen wollen, Unsß hiermit allerseits Gottlicher Allmachtt empfelende,
Datum Anno (?) 21 t. A. Martÿ Anno (1)605

                    Werner Hanß und Jobst Von
                    Hanstein Vor sich Und wegen
                    ihrer Vettern dero Von Hanstein
                    sämdtlichenn

Schriftverkehr Mühlhausen - Hanstein (24.03.1605)

Aus: Stadtarchiv Mühlhausen 10/S16 Nr.3 Bd 2

Unser feundich Dienst zuvor Erenveste, hochgelertte Wolweise und Vorachtbarer, Insonders gunstigre guette freunde. Ewer aber mahliges Unterm Dato den 23 t. Junis (?) des beÿ euch in hafft sitzenden Clauß Rebben halber, an Uns gethanes schreiben, haben wir sambt inliegender Copeÿ, dero Von Hansfriederich Und Heinrich Vonn Wintzingeroda Vor ermelten beha(e)ffteten, Kegen euch eingewandten intercehsion schrifft empfangen, Undt Inhalts ablesende Vernohmen,
Wollen euch der (dar) auf hinwieder freundlich nicht Verhelten das wir nicht Untterlaßenen, Sondern Jungster mitt Unserm Diener C. dehnen wir Uff Voriges ewer schreiben mit mundlicher werbung undschließlicher Unserer erclerunge, wegen unsers interehse zu euch abgefertigt:)
Genohmener Abrede nachobermelten Hansfriedericken Von Wintzingeroda in schriften zuerkennen geben haben, Welcher massen angeregter Dieb seiner gefenglichenn hafft wiederumb erledigt werden köndte, Was nun derselbe darauf sich jegen (gegen) uns resolnirett, Vorneben ferner gesuche und gebetten,

wir auch an ihne in andwort hinwied geschrieben daß habtt ihr beÿgefuegt Copeÿlich zu befinden
Sintemale wers den das beheffteten relaxation (retaxation) helber, nochmaln beÿ sothaner (?) Unser Kegen ermelten Von Wintzingeroda gethaner erclerung, bewenden lassen. Als so langett an euch heirmittt Unser freundlichs suchen und bitt ihr wollenn, hiebevorigenn Jegen (gegen) unsern abgefertigten beschehenen guttwilligen erbietten nach den beheffteten zu Keiner erledigung Ke(o)hmen lassen es seÿen dan zuvor die Uncosten so wir die Von Hanstein und Unsser Underthane dießtwegen Uffwenden müßen Und sich albereits in die 15 Thaler ersttreckenn, erstattet, auch Unß die Notull seiner Urpfede zuforderst Communicieren, Darmitt wir Uns daraus zuersehen haben, ob dießes  (?) Uns auch antzunehmen stehen müge, Solchs heben wir euch, denen inderogleichenn Und mehreren freundlich zu Dienen geflißßen auch ohne das diß anser gemüthe den negsten (geschmiert!) ? zuerkennen zu geben Vorhabens gewesenn,
zu begehrtter Unserer erderung Unvermeld (?)
nicht lassen wollenn,
Datum Am 24 t. Martÿ Anno p (1)605

                    Die Von Hanstein
                        Sämptlich

Schriftverkehr Mühlhausen - Hanstein (08.04.1605)

Aus: Stadtarchiv Mühlhausen 10/S 16 Nr. 3 Bd 2

Unser freundliche Dienste zuvor Erenveste, hochgelertte, Wolweise und Vorachtbare Insonders günstige gute freunde. Waß Unsers Interesse halber denen beÿ euch in hafft sitzenden Claus Rebben betreffende unsere endliche erderung gewesenn, Solchs werdet ihr auß Unserem Sub dato den 24 t. Martÿ negsthin an euch gethanenn andwortlichen schreiben und dessen einlage, Vernohmen haben, beÿ welchem den wirs auch annoch (?) bewenden lassenn Ob wir nun woll nachmaln zu euch „ Un=zweifeleliche Vertrawen haben, ihr hievorigenn erbieten noch (nach) angeregten Rebben, auß gefengklicher hafft nicht lassen werden, es seÿen den zuvor die Uncosten so wir Und Unser Underthane dißhalber Ufwenden müssen, Und dahmaln sich albereits an die 15 Reichsthaler erstrecket, abgestellet, auch Uns die Notull (?) seiner Urpfeden zufe(o)rderst zugeschickt werden (worden), Dereinst wir Unß daraus zuersehen haben, ob diesalb Uns auch anzunehmen stehen müege, gesta(e)lt wir den auch in angejegenenn, Unsern Jungster andvortschreiber darumb

ebenmessigk freundlich gebettenn Alldieweilen wir aber seithero hiervon weiters nicht vernehmen, und aber gleichwohl gehrne wissenschafft haben müchten, worauf die sachen seiner erledigung halber beruchen, Inmassen solches Unsere nothurfft auch erfordern thut, Als haben wir nichtt Unterlassen können euch hierumb mit diesen unseren schreiben zuersuchen, und dero bewandschaftt zuerkundigen, Nachmaln freundlich bestanden (?), Unß deren beschaffenheit hirbeÿ Unbeschwert zuberichtenn, und ernanten Dieb zuvorgebotenermassenn Vor erstattung der von Uns und unseren Underthanen Uffgewannten Uncosten auch communicirung seiner Urfpedenn oder der gefenglichen Hafft miht (nicht) (?) zu retaxirenn (relaxirenn) und zuerlassen. Wessen wir Uns (Rand) (?) nun in dehme allerseits zuversehen hebenn (habenn) sollenn, bitten und erwartten wir beÿ    ewerer zuverlessigenn schriftlichen erderungn.    Habens euch erheischen der Unsererer notturfft nicht (oder miht?) pergenn

wollen, und seind euch freundliche Dienste zubezeigl. Geflissen,
Datum Am 8 t. Apriliß Anno p (1)605

                            Die Vonn Hanstein
                                Sämptlich

Schriftverkehr Mühlhausen - Hanstein (16.04.1605)

Aus: Stadtarchiv Mühlhausen 10/516 Nr. 3 Bd 2

Unser freundlich Dienst zuvor Erenveste hochgelerte, Wolweise und Verachtbare, Insonders günstige gute freunde, Ewerer wieder andwort schreiben, wegen des beÿ euch gefangenen Clawes Rebben, haben wir sambt uberschiekter Abschrifft dero Urpfeden so ihr berurten gefangenen halber Concepÿren lassen empfangen, und daraus ablesende Vernehmen welchermassen ihr darauf Unsere endliche erclerung begehren, ob wir es darbeÿ nochmals (nachmals) bewenden zulassen bedachtt p.

Wen wir den mit sothaner Urpfede do (da?) seine freunde ihnen darauf ausburgen und die uncosten so wir Und Unserr Underthane diß halber Ufwenden müßßen, Vor seine erledigung erstatten, Unserseits voll zu frieden allein das wir, wie ihr einliegend zuersehen etzliche wenigk wörtter, damit die unsrigen und unsere Underthanen hiruntter beneben Unß cauiret (?) (Caniret o. caviret?) sein mügen, (welchs euch Verhoffentlich nicht zuwieder sein wirdett in margine hinbeÿ gesetzett: Als hebenn wir Jegenwertigen Unsers Underthanen an euch abegefertigt, obangesetzogene Uncostenn so woll was deren Von Unß, Alß auch ihme Uffgewendet worden, Von dem gefangenen oder seinen freunden zuempfahren Und Ufzunehmen, Nachmaln (Nochmaln) freundlich bittende, ihr mehrbesagten gefangenen Vor erstattung offbemelter Uncosten auß der hafft nicht dimittirren oder erlassen wollenn, Solchs thun wir Unß zu euch gestalten sachen noch, genzlichen Vorsehen, habens euch zu begehrtter Unserer endlichen erderung Unterhalten sein lassen wollen, Und seindt Umb euch in derogleichen Undt mahrernn hinwieder freundlich zuvordienen geflißßen

Datum Am 16 t.  A(h)prilis Ao (1)605

    Die von Hanstein sambtlich,

Schriftverkehr Mühlhausen - Hanstein (28.01.1607)

Aus: Stadtarchiv Mühlhausen 10/S 16 Nr. 3 Bd 2

Mein freundtlich Dienst zuvor Ehrenfeste hoch und wolweise gunstige Herren undt gesonders guten freunde Meiner ……… nach kann und mag…… hoch und wolweise ………
Nit sein lassen, welcher …… Ich itzo zubevorstehenden Meiner lieben Tochter Ausstattung ein 600 Thaler benhötigt, Die Ich zwar wol beÿ andern und wol ein neheres stehet
Habe darmit …… Aber nicht eingehalten wirdt, Als gelangt zu derselben mein freundliches bittend euer …… hoch: und wolweise günsten wollen mir berurte Summa uf ein Jahr lang gegen genugsahm Versicherung mitt furnehmer Adels Personen die mir wolw. Günsten anehemlichen und umb geburliche verzinsunge Vorzehen und zu diesen ehrensachen mir unbeschweret gedinet zusein, Das bin Ich hinwider neben empfhelung des liben Gottes zuverschulden gantz willig

Datum Stein den 28. t. Januarÿ
Anno 1607

                        Jobst von Hanstein

„Stein“ steht für Ober- oder Unterstein

Schriftverkehr Mühlhausen - Hanstein (1632)

Aus: Stadtarchiv Mühlhausen 10/S 16 Nr. 3 Bd 2

 

 

 

 

 

 

 

(Randnotiz) wiederge=
nedige
ertheilt
schrieft
undt
lebendige
salva
guardien

Edle(?) Erenveste, großachtbare, und Wolfurnehme insonders günstige Herren undt Hochgehrte Werthe freunde, Nachso anerbietungh Unßer freundt. undt bereidtwilliger Dinste konnen E. Herligkl. Wier dagendt unverhalten, Welcher gestaldt ohnlangsthin alß Ihr Excellentz der Herr Generall Obriste Rauditz mit dero Armee für Heÿligenstadt gelegen von deroselben Soldatesca Unßer Stamb. undt Erb Hauß Hanstein /: Worauff Wier Unsere besten Vorrath zur Sicherheit bracht:/ uberfallen, undt unangestehen Wier vn beiden Ihrer Furstl. Gndl.Hertzogh Wilhelmb zue Sachsen Königl. Maÿtt: Zue Schweden General  Lieutenant undt Landtgraff Wilhelmb zue Heßen Unsern Gnedigen Fursten und Herren auff solch Hauß mit schiefft: undt lebendiger Salva guardi wurcklich versehen gewesen, Unß allen solchen vorrath, unndt waß von Pferdten, Rindt: undt Schaff Viehe Unß undt Unsern armen Underthanen zuestendigk, fernerß darauff befindtlich gewest abgeraubt undt von Händen gebracht, allermaßen daß Wier nunihr dardurch in die außerste Armuth gesturtzt worden undt theilß ein inserers(?) Nicht uberrich behalten

Alß waß zue (zur) bekleidungh Unßer leiber umb (?) undt ahn gehabt, undt noch haben,
Wan Wier dan in der nachfolge, Welche Wier durch Unßer Diener zur (e) wercke richten laßen so viele in erkundigung bracht daß theilß Unsers Vieheß naher Mulhaußen undt in die benachtbarte Dörffer gebracht undt daselbsten verkaufflichen loß geschlagen sein soll, vonn Jederm besitzer zu reposciren, undt  dan deßen wiederumb zue (zur) Unseren undt der Unserigen undgehaltt, mechtig (?) werden möge,
Alß (?) gelangt an E. Herligkl: Unßer freundt undt Dinstlicheß Bitten, Dießelbigen günstiglichen geruhen wollen, Unß den befordsamen(?) (geschmiert!) willen zuerzeigen undt promotoriales an den Rath zue(r) Mulhaußen zuertheilen, Daß sothaneß abgeraubteß Viehe, wo Wier deßen in dero gebieth undt bottmeßigkeit antreffen laßen können, Unß, undt Unsern armen Undthanen ohne entgeldt, zumaßen in Ihrer Furstl: Gl: Zue heßen Lande Unß Wiederfahren undt allen underthanen durch einen offenen Anschlagh demandirt worden

Wiederumb restituirt werden möghe E. Herligk: Wollen sich hierinnen gegen Unß befordersamb erzäigen So Wier umb dieselbigen Vermöghenß zuverschulden erbiettigk undt Willigh seint, Datum den – 8. xbis Anno 1632://:

                                                                              E. Herligk
                                                                              freundt und bereitwillige
                                                                              sämbtliche von Hanstein

Über die Antwort des Mühlhäuser Magistrates auf die Anfrage der Hansteiner oder des Landgrafen von Hessen der hier als Schutzherr auftaucht ist im Stadtarchiv Mhl nichts zu finden

Schriftverkehr Mühlhausen - Hanstein (08.08.1645)

Aus: Stadtarchiv Mühlhausen 10/S 16 Nr. 3 Bd 2

Edle, Ehren Veste, Hochgelahrte, Groß =
achtpahte, hochweise Undt Füsichtige
... besonders günstige Herrn Undt
Hochgellerte Feunde,

Auß der Herrn Wiederantwortlichem Schreiben sus dato Mühlhausen 22. Augusti So Sie Meinen Schwager Geörg Rudolfsen Von Bodung. Damahlig mitgegeben, wie auch Nachgangs Auf deßelben ander weit nachsuchen, habe ich auß seiner hinterbrachten Mundtlichen relation mit mehrenn Vernommen, Welcher gestalt die Herrn dem j(e)tzigen im Röm:Reich Allenthalben beschwerlichen zuestandt, Undt wie zuemahl hardt Sie belegens wehren, beklagen, dero wegen Sie bitten, daß ich mich dieser forderung halber gedulden Wolte p. Nun möchte ich Meines theils denn Herrn gernne beßerung gönnen, Wie denn allenn aber, weil es mit deme von Bodungen diese Kundtliche beschaffenheit hat, daßwieder denselben, /: Ungeachtet, Wie hardt uns der Kriegk undt brandt hat troffen, Undt dennocht die Schweren Contibutiones Undt Waß sonst Extra ordinarie Vorfellet, Monatlich müßen :/ in schuldtsachen mit Executions processen, Wolle Verfahren werden, Nun Ich Ihme dann zue Meinung Theil Wegen Meiner Schwester Seel:  Welche der von Bodung zur Ehe gehabt hat, Jährlichen 60 fl. Alß Einen usufructuario? Wer obligiret bin, solche Abzinsen Aber Von Meinen Güetern nicht geben kann, So habe, den Von Bodungen ann keinen beßeren undt gewis(s)ern Ohrt Alß ann die Herrn befordern können, Da Er solchen Usumfructum jährlichen Marini von den Zins(?) (Im Rand geschrieben!) jegen Quitung erheben solle, Allermaßen Ich Ihnen die (?) (Im Rand geschrieben!) Kraft dieses Nachmahls Assigniren thue, Deß Vertra (Rand)       die Herrn Herrn werden sich belieben laßen, undt gehört (?) (Rand) von Bodungen Krafft albereits Empfangenner assion (Rand) on, Auf Abschlagk mir Undt meiner interessenten (Rand) zinsen (?), mit dem jenigen, worumb gebetten, Ohnaufheltl (Rand) (liche?)  beschehene Vertröstung nach, Also befordern, damit seinen Ehrlichen Nahmen nit allein retten, sondern ich euch (auch?) ferneren Zuspruchs undt Verclagend ubr Ihme ge Ubr (Rand) bleiben müge, Er erbaut sich, Inn entstehung Paares ge (Rand) des (vielleicht Geldes?), Frucht Viehe, Undt Wahren zur Kleidung ahn zunehmen, Getröste michs Allenthalben, Undt wirdt dadurch? (Rand) versprochenn Ehr, Trew undt guthen glauben (glaube?) inhalts briff (Rand) Siegel erhalten, Verpleibende, Nechst Emfehl Göttlichen (Rand) Schutzes,    Meiner Hochge Ehrten Herrn       

Alle Zeit Dienst:
undt Freundt w:

Datum Wahlhausenam
x. 8 bris Aug. 1645                           

Adolff Ernst von
Hanstein

Stifftung Elisabett w. v. Hanstein g. v. Wintzingeroda

Aus: Stadtarchiv Mühlhausen 0/1620a fol.1

Elisabeth w. v. Hanstein
g. v. Wintzengeroda

Stiftung

Im Nahmen Gottes Vaters Sohns unnd heiligen
Geistes Amen.
Ich Elisabeth geborene von Wintzingeroda,
weÿland Leopold von Hanstein sëligen nach
gelaßene wittwe, bekenne hier mit
vor mich meine Erben und Erbnehmen Jegen
Jeder menniglich p. Demnach ich beneben
meinerherlieben Schwester Margreta einer (?)
 Schwärgin gebohren von Wintzingeroda selig
gedachtnis, uber die vier tausent Reichsthaler
capital welche weÿland mein leiber Bruder
wicteoder white von wintzingeroda seligen Einem
Ehrenvesten Rath dieser Statt Mulhausen vorgesetzt auch
zwollfhundert Reichsthaler capital auf Ostern Ao 1629 p.
Und den zweÿ hundert Reichsthaler auf Ostern Anno 1630, Omsgesampt vier zahen hundert Reichsthaler, Kraft in handen haben der zweÿer Obligationes gut willig oder dergeliehen (oder dergelichen), und vorgetzt, und ich beÿ mir betrachtet, das nicht allein meine leibe Bruder und Schwester Friederich, wilcteoder Wihte ? und Margreta allgebohren von Wintzingeroda wolseligen und christlicher gedachtnis, alhier dieses Orts, in der Kirchen S Blasÿ Ihr Begräbnis und Ruhestätlein Erlangt? (oder Erlegt) , sondern auch ich nach Gottes gnadigem willen wan es seiner allmacht gefallen wird, bey denselbigen mein

Elisabett w. v. Hanstein
g. v. Wintzingeroda



Elisabett w. v. Hanstein
g v Wintzingeroda

Ruhebetlein dermal einsten zu haben, und der
allgemeinen frohlichen aufferstehung der Gottes (?)
zum ewigen leben gewertig zu sein,
hoffe und wünsche, Als habe ich in solcher
bewegung beÿ gutem gesunden verstande,
gantz freÿ willig eigener bewegung unbetrengt
und unuberredt von Obbemelten vier zehen hundert Reichsthaler capital zu der Ehre Gottes, Kirchen
Schulen und armen zu nutz, Tausent Reichsthaler
capital, an die Kirche s. Blasÿ, alhier zu Mulhausen vermachet, dergestalt, das nach meinem seligen
abschied von dieser zerganglichen welt, die
verordnete Kirch väter zu S. Bläsÿ alhier, solch
Capital von Einem Ehrenvesten Rath abfördern
oder umb fernere Verzinsung, mit? oder wiß?
ihnen das am besten, und nutzlichsten sein und
vor kommen wird, beÿ ihnen stehen m ugen.
Es sollen aber die Zinsen als funffzig Reichsthaler
davon Jehrlich auf bestimbte Zeit Erheben, und
Erstlich funffzehen Reichsthaler Einem studioso
Theologia der eines Furtrefflichen Ingenÿ und
Schuldi gkeit desen Eltern nicht des vermogens
sein, ihn auf Universiteten zuhalten, dreÿ Jahr
nach einander, des gleichen, doch das er auf
einer wahren Reinen Augsprugischen Confession
zugethanen Universitet Studiern, gereichet,

Elisabett w v Hanstein
g  . v Wintzingeroda



Elisabett w v Hanstein
g v Wintzingeroda

Und gegeben werde Cö    ruon   ? sollen die Herrn
Kirch Väter zehen Reichsthaler zu erkauffung gemeinen Zinhs ? (oder Zuchs) anwenden, und dasselbe unter Funff arme fromme und fleissige Knaben, so alhier
uff der Schulen sich auf halten zu Kleÿdung
außtheilen. Vor fünff Reichsthaler sollen
 nutzliche Schulbucher gekaufft und unter armer
unvermogen der    leute Kinder alhier gleichfals
auf getheilet werden. Ferner sollen
sie vier Reichsthaler unter die armen Jehrlichen
außspenden (außffenden?), und zu diesen
nechst gesetzet dreyen Vermecht nissen den tag
Elisabeth welcher ist der 19 Novembis Erwehlen,
und auf denselben dieses alles bestellen und
außrichten.
Die Ubrigen sechszehen Reichsthaler sollen die Kirch
väter zum Nutz und gebeuw  (n) der Kirchen
alhier S Blasÿ anwenden, und hierinnen
trewlich, Ehrlich und Chtistlich, so lieb ihnen
Gottes Ehr, und ihrer Seelen Selig keit ist
handeln und walten. Vors an der : weiln auch an oben gemelten vierzehen hundert Reichsthaler capital uber
voriger Stifftung der tausend Reichsthaler ubrig: Als Vermache (t) Legire und gebe ich sieselbe aus
beweg enden Ursachen meinem  Diener Joachimo
Blasingen und seiner itzt Vertrawten, wegen ihrer
 beÿ der wolverhalten, Erblich  Eigenthumblichen

Elisabeth w v Hanstein
g v Wintzingeroda



Elisabett w v Hanstein
g  v  Wintzingerode

Unbenommen aller andern Vermechtnissen, Legaten und Donationen, so sie schon von mir Erlangt oder noch Erlangen mochten (machten ?) und sollen meine Erben ihnen hierinnen, und allein allem andern beforderlich sein, wird auch Ein Ehrenvester Rath dieses orts ihnen allen grasgünstigen geneigten willen zu bezeigen wissen. Urkundlichen habe ich diese Stifftung und Vermachtnis, durch den Ehrwurdig und wohlgelehrten Herrn Volcmarum Vogel - - - - - - (?) meinen besonderen Christlichen Freundt uff diesen Brief zusammen schreiben lassen, und wil, das solchen Erben die (?) Krafft und wirkung als wen es anmeinem (?) (oder aneinem?) Testament einverbleibt, volkomlich haben soll. Es soll auch keiner meiner Erben, Erbnehmen oder wer es sein möchte, hierwieder Jeht was (?) reden thun oder handeln das zu Verringerung dieser Stifftung und Vermechtnis gereichen möchte so lieb ihnen ist, Gottes   und in meinem (?) Testament Dectirte straffe zu vermeiden. Zu desen allen guter gewißheit, und Krafftiger Versicherunge, habe ich obgenante meinen Nahmen allenthalben unterschrieben, und mein gewohnlichen Pittschäfft dabei tricken lassen, so geschehen den 14. Septembris Anno 1636,

Elisabeth w v Hanstein
g v Wintzengeroda