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16. 04. 2024 - 16:29 Uhr
Bauurkunde Burg Hanstein
Bauurkunde der Burg Hanstein von 1308 aus einem Buch von W. Kolbe (Heimatmuseum Heiligenstadt)

Chronologie der Burg Hanstein 826-1308


Quellen: Kleine thüringische Geschichte von Reinhard Jonscher, Willy Schilling „Die Wüstungen des Eichsfeldes“ von Levin von Wintzingeroda – Knorr

In den Jahren 826 bis 853 erwarb der Stift Corvey im Thüringer Gau „Germara marka“ 3 Hufen Landes bei Haanstedihus von dem er alljährlich 80 modios Winterkorn und 60 modios Hafer erhielt.
Entweder ist mit der Bezeichnung „Haanstedihus“ ein anderer Ort oder wohl ein großes Gebiet um den eigentlichen heutigen Burgberg gemeint.
Unweit der heutigen Ruine befindet sich ein Platz der als „die alte Burg“ bezeichnet wird. Es besteht ebenso die Möglichkeit, das etwa im Bereich um Bornhagen einst eine Fortifikation existierte, die durch die früher weit stärker Wasser führende Bäche dieses Gebietes geschützt und von einer dichten und breiten Hecke umgeben war, da man Bornhagen noch 1526 als ein „Knick“ oder „Hagen“ bezeichnete. Möglicherweise war die erste Befestigung eine Art Grenzburg der Sachsen gewesen, die sich nach dem Ende des Thüringer Reiches hier etablierten. Wo auch immer nun jene bescheidene Befestigung gestanden haben mag und wie sie auch gestaltet war, im Jahre 1070 wird sie wieder erwähnt.
Lambert von Hersfeld berichtet über die Eroberung und Zerstörung des Hansteins durch Kaiser Heinrich den IV. Der Hanstein war zuvor ein  Besitz des Grafen Otto von Nordheim.
Das Schloss Hanstein wird bald darauf von jenem Grafen wieder aufgebaut. Später gelang es an Kaiser Lothar und von da schließlich an die Welfen.

Bevor das aber geschieht wird ein „freier“ Mann namens > Poppo de Hansten < oder gar> Poppo comes de Hanstein < - was sogar Graf bedeutet – genannt. Als Graf würde jener Mann dem Hochadel der damaligen Zeit angehören. Jener > COMES de Hanstein < war im Umfeld von Heinrich dem I. dem Erzbischof von Mainz zu fínden. Allerdings kann man daraus nicht gleich auf eine reale Grafschaft „comitium“ der Mainzer im Gebiet um die Burg schließen. Kaiser Otto IV. trat während seines Römerzuges am 20.11.1209 den Hanstein an den Erzbischof Siegfried II. von Mainz ab.

 

Seit dieser Zeit sind die Welfen aus dem Spiel. Zeitgleich verfügte Mainz in Thüringen über ein ihm gegenüber loyales und zugleich von ihm abhängiges Ministerialen – Geschlecht. Persönlich waren diese noch unfrei. Diese Familie benannte sich zu dieser Zeit nach dem Mainzer Schloss in Apolda und so hießen sie „pincerna de Appolda.“oder einfacher „de Appolda.“ Tätig waren sie als Mainzer Schultheisse in Erfurt, Mainzer Vögte oder Vicedome auf Stiftsschlössern im hessischen Geismar ( Hofgeismar ) und bei Göttingen. Sie scheinen evtl. schon gegen Ende des 12. Jahrhunderts das Vicedomamt auf der Burg Rusteberg bekleidet zu haben.

22. Juni 1223  Mit diesem Datum treten in Gestalt von Theodericus und Henricus Mitglieder der Familie „de Appolda“ auf urkundlicher Basis fußend, aus dem Dunkel der Geschichte des Eichsfeldes hervor - und zwar erstmals gemeinsam. Theodericus war wohl der einflussreichere denn er nennt sich „de Rusteberg“ und war auf ebengenannten Berg der Stellvertreter des Mainzer Erzbischofs im Eichsfeld. Sein Bruder Henricus – auch Heidenreich genannt, war wohl tiefer im Adelsgeschlecht angesiedelt und hatte auf dem Schloss Hanstein irgendeine Stellung inne.

Ab 1236 beginnt jener Henricus / Heidenreich sich aber „de Hanenstene“ zu nennen, des gleichen seine Söhne oder Enkel die auf der Burg hinzukommen ( wenngleich nicht alle dort wohnen werden ). Zu Beginn ist man auch nicht unter sich, Mitglieder diverser anderer Geschlechter hausen mit diesen zusammen auf der bescheidenen Festung.
Die Burg selbst war wohl nicht mehr als eine Holz-Erde-Fortifikation bestehend aus Wall, Graben und Palisaden - feste Steinbauten fehlten.

1308 den 4 Oktober Fritzlar. Jenes Datum in der Urkunde belegt, das die Familie von Hanstein eine neue Burg errichten wird. Eingangs wohl auch aus rein vergänglichen Material, letztlich aber aus Stein – wenigstens im unteren Teil. Von nun an können die Nachfahren der ersten „Hansteiner“, nun > Heinrich der Ältere und Lippold, Gebrüdern < auf ein vererbbares Anrecht pochen, das Sie und Ihre Nachkommen ( sofern männlich ) im Besitz dieser Burg sind und des Terrains um das heutige Dorf Rimbach.
Nur mit dem Anrecht ist das so eine Sache. Es ist mehr ein Nießbrauch als ein wirklicher Besitz. Es steht die ständige Benutzung im Fordergrund und nicht die private oder familiäre Aneignung. Dies bedeutet, das Mainz der wirkliche Besitzer bleibt. Desweiteren erhalten die offiziellen „Burgmänner“ von Hanstein eine Art Sold und zwar 10 Mark lötiges Silber, was letztlich der Ort KIRCHGANDERN stellen darf. Dieser jährlich fließende Betrag dient zur Erhaltung der gesamten Anlage. Es scheint das auch der fernere bewegliche und unbewegliche Besitz ihrer Habe innerhalb der Burg denen von Hanstein  zugesichert wurde.
Das heutige Rimbach war damals ein Markt. Markt und Burg wurden nun der Ausgangspunkt für eine Expansionstätigkeit der Familie. Die nächsten 200 Jahre nach dem Vertrag von 1308 brachte für die Umgebung eine spürbare Veränderung. Höfe und ganze Dörfer kamen in den Besitz, der sich auf ihr schwächliches Erbamt stützenden Adels-Familie. Durch Vertrag oder Kauf kamen im Regelfalle Orte wie Birkenfelde, Dietzenrode, Gerbershausen, Lindewerra, Neuseesen, Schwobfeld, Ober- und Unterstein, Wahlhausen, Werleshausen, Wüstheuterode und Wiesenfeld hinzu, um eine große ( aber keineswegs vollständige ) Anzahl zu nennen. Dieser im Vergleich zum Ausgangspunkt gewaltige Zugewinn war dann auch jenes leidlich zusammenhängende Gebiet, was ab dem 16. Jahrhundert sich als „das Gericht Hanstein“ titulierte.
Im gleichen Jahrhundert, das ein Jahrhundert der konfessionellen Aufspaltung auch im Eichsfeld wurde, kam dem Mainzer Erz-Stift auch wieder in den Sinn, das der mittlerweile enorme Gebietszuwachs der Familie von Hanstein doch auf etwas wackligen Füßen stand. Eigentlich besagte jener Vertrag von 1308 nicht vielmehr, als das sie in etwa als verwaltende Angestellte mit Dauerwohnrecht anzusehen waren. Von einem Anrecht auf alle die Dörfer und Höfe sagte der Lehnsvertrag eigentlich gar nichts!
Und so braute sich über dem Haus Hanstein allerhand zusammen. Denn es würde nicht mehr und nicht weniger als den Verlust quasi des gesamten Besitzes an später hinzu kommende Liegenschaften bedeuten.  Das wiederum würde die mittlerweile recht große und in zwei Linien zerfallene Familie auf den Stand von 1308 zurückwerfen, was für die Hansteiner kein erstrebenswertes Ziel war.

In den Jahren um 1570 waren darum diese Adligen bestrebt, nachzuweisen, was Ihnen gehörte und dieses in einem Verzeichnis einzureichen.

Schließlich am 19. Juli 1574 erhielten die von Hanstein infolge längerer Verhandlungen die Belehnung „mit dem Schlosse und Hause Hanstein samt seinem Inbegriff, auch allen … und jeden oberen und niederen Gerichten … und Zubehörungen.“
Unter Zubehörungen kann man nur die Besitzungen in Kirchgandern ansehen, denn 1308 hatte Mainz dort den einzigen, jedenfalls die, die in der Nähe der Burg lagen.
Wenn man bedenkt, das die Hansteiner mittlerweile sich zum Protestantismus bekannten ( wie in etwa der gesamte Adel des Eichsfeldes ) und weiterhin hinzuzieht, das ab eben diesem Jahr 1574 der Erzbischof von Mainz Daniel Brendel von Homburg daran ging, das Eichsfeld ( das eines am frühesten und gründlichsten reformierten Gebiete Thüringens war ) mittels der Gegenreformation wieder „katholisch zu machen“, dann kann die Familie von Hanstein sich glücklich schätzen das die Verhandlungen nicht ein anderes Ende gefunden haben.

Die Epoche des > Gericht Hanstein < jedenfalls konnte nun ungestört beginnen!