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05. 10. 2024 - 07:42 Uhr
Burg Hanstein

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Hinweis zur elektronischen Kommunikation

Eingeschränkte Zugangseröffnung nach § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz

Die Gemeinde Bornhagen besitzt derzeit nicht die organisatorischen und technischen Voraussetzungen, um verschlüsselte und/oder mit einer qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz versehene E-Mail-Posteingänge entgegenzunehmen. Daher ist eine Verwendung der E-Mail-Kommunikation für die gesetzlich vorgeschriebene förmliche Zustellung von Dokumenten (Schriftformerfordernis) nicht möglich.

Entsprechend § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes Thüringen kann eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform in vielen Fällen durch die so genannte „elektronische Form“ ersetzt werden. Dies bedeutet, dass ein Dokument anstelle einer handschriftlichen Unterschrift mit einer qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein muss.

Die Gemeinde Bornhagen nimmt derzeit aus technischen und organisatorischen Gründen keine verschlüsselten und signierten E-Mails an. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einer Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb in diesen Fällen auf eine papiergebundene Kommunikation zurückzugreifen.

Fragen, Anregungen, Verbesserungsvorschläge, Hinweise, ...

Einfach das nebenstehende Kontaktformular ausfüllen und abschicken. Wir freuen uns immer über ein Feedback.

Sie können uns auch eine E-Mail an burghanstein(at)t-online(dot)de senden.

Bitte beachten Sie aber die untenstehenden Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit der Gemeinde Bornhagen (Eingeschränkte Zugangseröffnung nach § 3a ThürVwVfG).